Nutzungsblöcke
Gemeinsame Nutzung - getrennte Abrechnung
Den Schwerpunkt bei der Überwindung von Kleinparzelliertheit des Privatwaldes stellt die Bildung von gemeinsamen Nutzungsblöcken dar. Die Privatwaldbesitzer werden im Rahmen einer einmalig durchgeführten Nutzungsmaßnahme angesprochen und zu einer gemeinsamen Nutzung ihres Waldes motiviert. Durch die Zusammenfassung mehrerer kleiner Flächen kann der die Technik in rationeller Form eingesetzt werden. Dagegen erfolgt die »Abrechnung des Holzgeldes getrennt, was wiederum eine aufwändigere Polterung, Holzaufnahme sowie Gutschrifts- und Rechnungsstellung erfordert.
Dieses Vorgehen hat sich als kurzfristig umsetzbar und als beim Waldbesitzer akzeptiert erwiesen. Es ist mit den geringsten Eingriffen in die Verfügungsrechte des Waldeigentümers über seinen Wald verbunden. Notwendig ist dazu die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Steht ein Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss als bündelnde und vermittelnde Organisation dazwischen, dann ist eine Vollmacht zur Durchführung der Erntemaßnahme und zum Verkauf des Holzes nötig.
Gravierender Nachteil ist, dass auch im Fall eines wiederholten Eingriffs eine erneute Ansprache des Waldbesitzers erforderlich ist und weiterhin die komplexen Nutzungs- und Abrechnungsverfahren angewandt werden müssen. Deswegen werden - unter Beibehaltung der Eigentumsrechte - einfachere Nutzungs- und Abrechnungsverfahren in Form von »Nutzungsgemeinschaften diskutiert und verschiedentlich erprobt.
Im Rahmen der Betreuung durch die staatliche Forstverwaltungen wie auch von Privatforstbetrieben findet sich hier die Form der 'fallweisen Bewirtschaftung'. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Privatwaldverordnungen (z.B. Sachsen [1]).
»weitere Informationen zu den Nutzungsblöcken
Einzelnachweise
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft. »PDF-Datei [136KB]
| Weiterführende Links und Literatur |
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