Die Abrechnung
Eine nach Waldbesitzern getrennte Aufarbeitung, Sortierung, Lagerung und Vermessung des Holzes ist aufwändig. Gleiches gilt für die Abrechnung eines Nutzungsblockes. Dabei stellen die unterschiedlichen Verfahren (Selbstwerbung, Eigenregie) verschiedene Ansprüche an die Abrechnung.
Bei einem Vermittlungsgeschäft ist der forstwirtschaftliche Zusammenschluss der Makler, der zwischen Eigentümer und potentiellem Käufer vermittelt. Für die Vermittlung wird ein Entgelt berechnet. Dieses Entgelt, das vom Holzverkäufer bezahlt wird, ist eine der wesentlichen Einnahmequellen für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die in der Vermarktung aktiv sind.
An sich unproblematisch, steckt hinter dieser Form der Vermittlung jedoch ein Abrechnungsdilemma: sehr viele Verkäufer (Waldbesitzer) mit oftmals nur kleinen Holzmengen stehen wenigen oder nur einem Käufer gegenüber. Es genügt daher nicht, über das Werkseingangsmaß Holzmengen und -sortimente insgesamt zu ermitteln, sondern diese müssen den einzelnen Waldbesitzern zugeordnet werden.
Für die Abrechnung müssen entsprechend eine Reihe von Dokumenten erstellt werden, um die Mengen- und Zahlungsströme korrekt durchführen zu können.
Diese Dokumente sind:
- Holzliste,
- die Gutschrift an den Verkäufer,
- die Rechnung an den Käufer und
- die Abrechnung der Dienstleister für Holzeinschlag und -rückung.
Erfolgt der Holzverkauf als Eigengeschäft, dann kauft der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss das Holz der Waldbesitzer auf und verkauft es an den Endabnehmer oder Händler weiter. Die Marge, die zur Deckung der Kosten und zur Absicherung des Risikos notwendig sind, resultiert aus einem Mix aus Mengenbündelung, Sortiergewinnen und Preisvorteilen durch die Kenntnis der Absatzmärkte.
Die Wahl des Vorgehens, ob Eigengeschäft und Vermittlungsgeschäft, und die Frage, ob diese Aktivitäten nur für Mitglieder oder auch für Nichtmitglieder angeboten werden sollen, haben Auswirkungen auf die Rechtsform [1] des Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.
»Dokumente für die Verkaufsabrechnung
Einzelnachweise
- aid-Heft 1456/2003: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - Rechtsformen und steuerliche Grundlagen










