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Waldbesitzer werden von der FBG häufig per Scheck ausbezahlt

Arbeitshilfe

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Muster-Gutschrift
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Die Gutschrift an den Waldbesitzer

Die Gutschrift an den Waldbesitzer wird vom Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes ausgestellt.

Die tatsächliche Zahlung erfolgt entweder durch die Überweisung des Betrages oder die Ausstellung eines Schecks, der mit der Abrechnung versandt wird.

 

Bestandteile der Gutschrift

Neben den üblichen Pflichtbestandteilen wie Datum, Adressen, laufende Nummer etc. sind die wesentlichen Elemente einer Gutschrift:

  • baumarten- und sortenweise Darstellung der Lieferung,
  • Nennung des waldbesitzerspezifischen Mehrwertsteuersatzes,
  • Ausweis des Holzabsatzfondsbeitrags,
  • bei Skonotgewährung, Ausweis des Skontobetrages.