Das Controlling
Durch eine betriebswirtschaftliche Nachkalkulation kann für jede Hiebsmaßnahme bzw. jeden Nutzungsblock der Deckungsbeitrag für den Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss errechnet werden. Das Controlling umfasst daneben auch den Vergleich von Plan- und Istdaten des Wirtschaftsplans und verbessert so die Möglichkeiten zu einer unterjährigen Steuerung des Betriebes.
Erfolgt der Verkauf im Namen und Auftrag des Waldbesitzers, dann sind lediglich die Einnahmen aus den Entgelten den Aufwänden an Arbeitszeit und Fahrzeugeinsätzen gegenüberzustellen. Voraussetzung ist, dass Stundenaufzeichnungen und Fahrtenbücher geführt werden; alternativ lassen sich die Zeiten schätzen [1].
Bei Eigengeschäften kauft der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss das Holz vom Waldbesitzer und verkauft es weiter. Der Deckungsbeitrag ergibt sich aus den Ein- und Verkaufspreisen abzüglich der direkten Kosten des Ein- und Verkaufs. Die Margen werden durch Differenzierungen bei den Sortimenten und dem Schaffen von Preisunterschieden erzielt.
| Prüfliste: Evaluation einer Nutzungsmaßnahme |
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Sortimente Nutzungsmenge Kapitaldeckung Beschwerden Nutzungszeitraum Teilnehmergruppe |
Einzelnachweise
- Becker, Wippel, Viergutz (2008): Holzzentralblatt
| Weiterführende Links und Literatur |
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