Kosten der Mobilisierung im Detail
Welche Kosten fallen bei der Mobilisierung an - und welche Kosten dürfen anfallen? Im folgenden sollen die Mobilisierungskosten an zwei Beispielen hergeleitet und diskutiert werden. Zum einen sind es die tatsächlichen Mobilisierungskosten, die in den beiden HAF-Projekten Eifel und Lausitz erhoben und ausgewertet wurden. Zum andern sind es aus den Verwaltungskosten von Forstbetrieben abgeleitete Mobilisierungskosten.
| Aus der Praxis: Mobilisierungskosten |
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[Nr. 6.1] Inhalt In den Projekten des Holzabsatzfonds wurden die Mobilisierungskosten für das Jahr 2007 erfasst. Dabei wurden - dem Hauptzweck der FBG entsprechend - die kompletten Kosten der beiden Forstbetriebsgemeinschaften (Personalkosten Geschäftsführer, Sachmittel, Reisekosten) herangezogen. Die unterstützenden Aufwände der Forstverwaltungen sind nicht berücksichtigt. Ergebnisse
Fazit
Kontakt Axel Krähenbrink, Holzabsatzfonds |
Verwaltungskosten - Mobilisierungskosten: ein Vergleich
Zum Vergleich der Mobilisierungskosten können die Verwaltungskosten eines mittleren bis größeren kommunalen Forstbetriebes herangezogen werden. Diese können nach Erfahrungswerten von weit unter 100 bis weit über 100 Euro je Hektar liegen. Unter Annahme eines mittleren Wertes soll dieser auf 110 Euro je Hektar festgelegt werden.
Die Verwaltungskosten für diesen Betrieb würden sich bei einem Einschlag von 10 Fm je Jahr und Hektar auf 11 Euro je Festmeter belaufen.
Für den Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ergeben sich folgende Abweichungen zu diesem Kostensatz:
- erhöhter Aufwand durch die Ansprache und Motivation der Waldbesitzer
- erhöhter Aufwand bei der Grenzfindung, Kontrolle und Einweisung
- erhöhter Aufwand durch komplexe Abrechnung (Vielzahl der Mandanten)
- niedriger Aufwand durch die Unterstützung der Landesforstverwaltung bei der Ansprache und Gewinnung der Waldbesitzer
- niedriger Aufwand durch die Fokussierung auf die Holzernte (biologische Produktion)
- keine Ausgabenposition 'Pensionslasten'
Die Schlussfolgerung könnte lauten, dass an den Stellen, an denen eine funktionierende Kooperation mit den Landesforstverwaltungen eingegangen werden kann und die staatlichen Betreuungsförster wesentliche Teile des Aufgabenspektrums übernehmen (Ansprache, Beratung, biologische Produktion), die Kosten der Mobilisierung stark gesenkt werden können.
Verwaltungskosten im Kommunalwald
110€ je ha (Erfahrungswerte)
Einzelnachweise
- Das Kooperationsabkommen ist abrufbar unter »www.wald-rlp.de.
- Vortrag von Hubertus Mauerhof "Zupacken oder loslassen? - Rohholzmobilisierung und Gemeinschaftsforstverwaltung". »PDF-Datei [268KB]











