Die Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte für die Vermittlung von Holzverkaufsgeschäften stellen in den meisten Fällen die Haupteinnahmequelle für eine FBG dar. Unter der Annahme zurückgehender Transferleistungen des Staates werden die Leistungsentgelte künftig noch an Bedeutung gewinnen.
Einige wesentliche Kriterien für die Ausgestaltung eines Entgeltkatalogs lassen sich wie folgt formulieren:
- Eine Staffelung nach Verkaufsmengen je Waldbesitzer ist wichtig, um auch den mittleren und größeren Waldbesitz mit einbeziehen zu können. Damit werden insgesamt größere Holzmengen mobilisiert, was wiederum zu einer besseren Verhandlungsposition bei den Holzkäufern führt.
- Eine Differenzierung nach Leistungen eröffnet dem Waldbesitzer die Möglichkeit zur Eigenerstellung bestimmter Leistungen (z.B. eigene Holzernte) und geht so stärker auf die jeweilige Situation des einzelnen Waldbesitzers ein.
- Neben dem Bezug zur Menge sollten die Entgelte auch eine holzpreisbezogene Komponente beinhalten. Dies soll auch für die FBG einen Anreiz darstellen, über gute Preisverhandlungen am Erfolg zu partizipieren.
Beispiel für eine Entgeltordnung:
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Menge je Waldbesitzer |
< 30 |
30 – 100 |
100 – 300 |
> 300 |
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Überwachung, Holzernte und Aufmaß |
3 € je |
2 € je |
1,50 € je |
1,00 € je |
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Holzverkaufsgebühr |
2% |
2% |
2% |
2% |
Obige Tabelle stellt exemplarisch eine mögliche Staffelung der Entgelte dar. Die Leistungen 'Überwachung Holzernte und Aufmaß' werden auf den verkauften Festmeter Holz bezogen; die Holzverkaufsgebühr basiert auf den Holzerlösen.










