Die Leistungsentgelte im Detail
Ein Musterbeispiel
In der nebenstehenden Tabelle wurde versucht, die verschiedenen Anforderungen an einen Entgeltkatalog zu berücksichtigen und beispielhaft die Auswirkungen für den Waldbesitzer und für die vermarktende FBG darzustellen. Die Datei ist als Excel-Tabelle so ausgestaltet, dass sie einfach weiterbearbeitet werden kann. Eine steuerliche Berücksichtigung ist damit nicht verbunden (insbesondere wurde die Mehrwertsteuer ausgeklammert).
Annahmen
- die FBG vermarktet insgesamt 1.000 Festmeter aus einem Mobilisierungsblock, an dem vier Waldbesitzer mit 20, 80, 200 und 700 Festmeter teilnehmen
- es wird ein Durchschnittserlös von 45 Euro je Erntefestmeter unterstellt
- es gelten die Entgelte der nebenstehenden Tabelle (2 % Holzverkaufsentgelt, gestaffelte Leistungsentgelte).
Ergebnisse
Aus der Kalkulation wird - unter den gemachten Annahmen - ersichtlich, dass
- das Entgelt für den 20 Festmeter verkaufenden Kleinprivatwaldbesitzer bei insgesamt 78 Euro liegt (60 Euro Aufmaß plus 18 Euro Holzverkaufsgebühr) bzw. bei 3,90 Euro je Festmeter
- der Waldbesitzer, der auf diesem Weg 700 Festmeter über die FBG vermarktet, mit Gesamtkosten von 1.330 Euro belastet wird (700 Euro für Aufmaß etc. und 630 Euro Holzverkaufsgebühr), was einem Entgelt von 'nur' 1,90 Euro je Festmeter entspricht.
- die FBG aus dem Verkauf von 1.000 Festmeter Gesamteinnahmen in Höhe von 2.120 Euro erzielt, was 2,12 Euro je Festmeter entspricht.
Schlussfolgerungen
In Abhängigkeit von der vermarkteten Holzmenge und dem Holzpreis können daraus unterschiedliche Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch sind die Kosten für den Waldbesitzer bezogen auf den Festmeter und absolut?
- Wie hoch sind die Einnahmen für die FBG aus einer Maßnahme bezogen auf den Festmeter und absolut?
- Was passiert bei Variationen der unterschiedlichen Komponenten (Änderung des durchschnittlichen Holzpreises, Veränderung des Anteils von Kleinstmengen etc.)?
Über eine derartige Kalkulation, jeweils angepasst auf die Verhältnisse in der Region, lassen sich bei der Erstellung des Entgeltkatalogs und beim Aufstellen eines Wirtschaftsplans folgende Fragen beantworten:
- Sind die Entgelte bei den Waldbesitzern durchsetzbar?
- Wie liegen die Entgelte im Vergleich zu anderen Dienstleistern, insbesondere im Vergleich zu den staatlichen Gebührenordnungen?
- Entspricht die Entgelt-Differenzierung zwischen Kleinst- und Großmengen auch den Aufwänden bei der Betreuung der Waldbesitzer?
- Ermöglichen die Entgeltordnungen ein langfristiges Wirtschaften (oder ist die erste Erhöhung bereits vorprogrammiert)?
Gebührenordnungen – unschlagbar günstig?
Oftmals ist es für eine FBG schwierig oder unmöglich, andere Entgeltsätze als die in den staatlichen Gebührenordnungen festgelegten durchzusetzen. Die Waldbesitzer vergleichen die Kosten und gehen dann – sofern diese Konkurrenzsituation besteht – zu dem günstigeren Anbieter. Wo diese Situation nicht vermieden werden kann, muss die FBG versuchen durch ein überzeugendes Leistungsangebot die Waldbesitzer für sich zu gewinnen.
Wichtige Aspekte sind:
- gute Abschlüsse bei den Preisverhandlungen (über alle Sortimente)
- rasche Holzabfuhr
- schnelle Auszahlung
- überzeugende Arbeit im Wald.











