Der Wirtschaftsplan
Ein Wirtschaftsplan stellt die geplanten Aufwände den erwarteten Erträgen einer FBG gegenüber und leitet daraus den erwarteten Überschuss (oder den Verlust ab). In der Regel dominieren die Ausgaben für das Personal deutlich die Sachausgaben. Auf der Erlösseite können die Relationen zwischen den Holzverkaufsentgelten der Waldbesitzer, den Bündelungsprämien der Industrie und den Tranferzahlungen des Staates stark differieren. Am Ende des Plans sollte auf jeden Fall ein Überschuss stehen.
Ein Musterplan einer holzvermarktenden Forstbetriebsgemeinschaft wird im nachfolgenden Beispiel dargestellt. Der Plan versucht realitätsnah die Situation einer im Aufbau begriffenen FBG darzustellen, die das Holz der Waldbesitzer als Vermittlungsgeschäft im Umfang von 30.000 Festmeter vermarktet.
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Aufwand |
161.000€ |
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Personalkosten |
121.000€ |
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Abschreibungen |
4.000€ |
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Sachkosten |
37.000€ |
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Erträge |
181.000€ |
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Holzverkaufsentgelt |
60.000€ |
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Bündelungsprämie Holzkäufer |
60.000€ |
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Mobilisierungsprämie |
60.000€ |
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sonst. Erträge (Zinsen etc.) |
1.000€ |
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Gewinn |
+20.000€ |
Die Aufwände sind von den Personalkosten dominiert (ca. 75 %) und unterstellen einen Vollzeit beschäftigten Geschäftsführer. Daneben werden eine Sekretärin (Teilzeit) und Hilfskraft (ebenfalls Teilzeit) im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
Die Sachaufwände incl. Abschreibungen belaufen sich auf ca. 25 % der Gesamtkosten.
Die Ertragsseite weist Erlöse aus, die sich zu je einem Drittel aus Leistungsentgelten für den Verkauf (Waldbesitzer), Bündelungsprämien (Holzkäufer) und der Mobilisierungsprämie (Transferleistungen) zusammensetzen.
Die Verteilung der Erträge variiert je nach Bundesland durch die verschiedenen Ausprägungen der Mobilisierungsprämie oder die Anlehnung an unterschiedliche Gebührenordnungen der jeweiligen Landesforstverwaltungen. Auch regional unterschiedliche Konkurrenzsituationen zu privaten Dienstleistern können die Erlöse beeinflussen.










