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Beispiel von Zuständigkeitsverteilungen in einer Kooperation.

Kartenansicht - 'Hofplan Wald'

Kooperationen - im Detail

Größer werdende staatliche Reviere einerseits und die kleiner werdenden Besitzparzellen andererseits führen in den meisten Bundesländern zu geringer werdender Intensität  der Beratung und Betreuung der Privatwaldbesitzer . Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze von Kooperationen. Dies können z.B. Kooperationen zwischen Verwaltung und Waldbesitz, zwischen Industrie und Verwaltung sein.
Nachfolgende Beispiele zeigen Kooperationen von unterschiedlichen Akteuren der Holzmobilisierung auf:

Beispiel Westeifel

In Rheinland-Pfalz wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen. In mehreren Kooperationsvereinbarungen zwischen Landesforsten und Waldbauvereinen wurden neue Formen der Zusammenarbeit festgelegt [1]. So erfolgt innerhalb einer Kooperation mit dem Waldbauverein Bitburg

  • die Erstansprache der Waldbesitzer durch die Betreuungsförster;
  • der Holzeinschlag und die Vermarktung werden jedoch über den Waldbauverein eigenständig durchgeführt.

Der Waldbauverein Bitburg hat zur professionellen Abwicklung eine Servicegesellschaft, die EWH Eifel Wald und Holz Management GmbH (»EWH) in der Rechtsform einer GmbH mit hauptamtlichem Geschäftsführer gegründet. Die EWH finanziert sich über

 

  • Entgelte von den Waldbesitzern für die Holzvermarktung,
  • eine Bündelungsprämie von den Holzabnehmern und
  • die Förderung über das »Kombinationsmodell.

Beispiel Bayern

In Bayern spielen die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse bei der Holzvermarktung traditionell eine selbständige Rolle. Die einzelbetriebliche Beratung soll nach einer Übergangszeit komplett auf 'Selbsthilfeorganisationen' übertragen werden. Staatliche Förster sollen aber auch zukünftig den Waldbesitzervereinigungen zur Seite stehen[2].
Viele Forstbetriebsgemeinschaften oder Waldbesitzervereinigungen haben eigene Geschäftsführer und arbeiten in der Nutzung und Vermarktung des Privatwaldholzes weitgehend unabhängig von der Offizialberatung.
In Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzerverband und ausgewählten Forstbetriebsgemeinschaften wurde 2004 das Projekt "Hofplan Wald"[3] initiiert, das Informationen aus dem Privatwald über Baumarten, Vorräte, Sorten, Erschließung etc. liefert und auf dessen Daten die örtliche FBG'n Zugriff haben.

Beispiel Thüringen

In Thüringen hat Thüringen Forst ein Gemeinschaftsprojekt mit der Holzindustrie gestartet[4]. In gemeinsamer Anstrengung arbeiten Förster der Verwaltung und Mitarbeiter der Holzindustrie in der Holzmobilisierung. Vor allem die bislang ‚weißen Flecken; also die Waldgebiete mit bislang geringer Nutzungsintensität im Privatwald, werden bearbeitet. Dabei übernimmt das Projekt die Organisation von Waldbesitzerveranstaltungen, unterstützt bei der Ansprache der Waldbesitzer und der Grenzfindung. Durch den Aufbau eines dafür entwickelten Kundeninformationssystems (Customer Relationship Management) sollen die Förster ein Instrument zur Verfügung haben, das Folgemobilisierungen einfacher macht.

Einzelnachweise

  1. Das Kooperationsabkommen ist abrufbar unter »www.wald-rlp.de.
  2. Wiechmann, R. (2007): Waldbesitzervereinigung und staatliche Gemeinwohlberatung. LWFaktuell Nr. 56, Seite 11-13. »PDF-Datei [186KB]
  3. »www.hofplanwald.de
  4. »www.privatwald.org

 

Weiterführende Links und Literatur

  • Presseberichte zu dem Thema finden Sie »hier.