Fahrspur wird zur Wasserrinne
stark beanspruchter Waldweg nach Holzabfuhr
Protokollieren von Wegeschäden
vermeidbarer Polterschaden in einer Pflanzung
zu breite Rückegasse in schwacher Kiefer?
Dichtstand nach einer Nutzung durch zu weit auseinanderliegende Rückegassen

Wald- und Wegezustand – im Detail

Zustand der Waldwege

Waldwege sind in der Wahrnehmung vieler Waldbesucher und kommunaler Entscheidungsträger weniger Transportmöglichkeit für die Forstwirtschaft, als vielmehr zum Nutzen von Wanderern und Erholungssuchenden. Für den Abnehmer steht die permanente Versorgung der Anlagen im Vordergrund. Holzverkaufsverträge enthalten zumeist den Passus der 'ganzjährigen Befahrbarkeit'. Darin liegt ein Konfliktpotential, das oftmals erst nach einer Nutzung sichtbar wird, jedoch schon vorher durch die Beachtung geeigneter Maßnahmen gesenkt werden kann.

Möglichkeiten zur vertraglichen Berücksichtigung von Wegeschäden

§ xy Holzerntemaßnahmen

Die Holzernte hat nach den Regeln der PEFC-Zertifizierung zu geschehen und erfolgt vor allem Boden und Bestand schonend.
Dem Käufer steht die Wahl der Holzerntemethoden frei, solange er die weiteren Vertragsbedingungen dabei einhält.
Durch den Käufer verursachte Schäden über das normale Maß hinaus sind von diesem zu regulieren. Alle Arbeiten, insbesondere das Rücken des Holzes sind bestandes- und bodenschonend auszuführen:

  • Rückemaschinen dürfen die Arbeitsfläche nur auf Maschinenwegen und auf den vom Verkäufer vorgegebenen Rückelinien befahren.
  • Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sind die Arbeiten so zu gestalten, dass Boden- und Wegeschäden ausgeschlossen werden.
  • Wege, Gräben, Durchlässe und Böschungen sind freizuhalten.
  • Die besonderen Bestimmungen für Arbeiten in Schutzgebieten (Trinkwasser, FFH, ... ) sind einzuhalten.
  • Das Eindringen von Treib- und Schmierstoffen bzw. Hydraulikölen in den Waldboden ist unbedingt durch technische Vorkehrungen oder den Einsatz von Ölbindemitteln zu verhindern. Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer Unfälle oder von ihm, seinen Gehilfen oder beauftragten Dritten verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  • Verbleibendes Restmaterial muss derart bearbeitet werden, dass es schnellstmöglich austrocknet.
  • Die Polterung des gerückten Holzes ist fachgerecht durchzuführen. An stehende Bäume darf nicht gepoltert werden. Gegen seitliches Abrollen des gepolterten Holzes sind Querhölzer einzulegen. Der Käufer hat zu gewährleisten, dass vom eingeschlagenen Holz keine Gefahr ausgeht.

Waldbestände

Waldbesitzer, die bislang wenig genutzt haben oder nur für den Brennholz-Eigenbedarf wirtschaften, stehen modernen Durchforstungskonzepten und Erntetechniken oftmals skeptisch gegenüber. Geeignete Maßnahmen, die Skepsis zu beseitigen, sind:


Vor einer Nutzung:

  • umfassende Aufklärung des Waldbesitzers
  • eher mäßige als starke Eingriffe planen
  • Probeauszeichnen gemeinsam mit dem Waldbesitzer
  • Verweis auf bereits durchforstete Flächen.

 

Während einer Nutzung:

Die Informationen einzelner Waldbesitzer zu einer laufenden Maßnahme sind mit den traditionellen Instrumenten kaum umsetzbar. Auch aus Sicherheitsgründen sollten individuelle Begänge nicht erfolgen.

Zur Gewinnung noch unentschlossener Waldbesitzer (»Nachmobilisierung) und zur laufenden Information beteiligter Waldbesitzer haben sich jedoch organisierte Besichtigungen einer Nutzungsmaßnahme als erfolgreiches Mobilisierungsinstrument erwiesen.

 

Nach einer Nutzung:
Eine Informationsveranstaltung zu einer durchgeführten Nutzungsmaßnahme nach Abfuhr des Holzes, evtl. Instandsetzung der Wege und Abrechnung der Maßnahme bietet die Möglichkeit, auf offene Fragen der Waldbesitzer einzugehen.