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Abkürzungen

BWI2
Definition von:Bundeswaldinventur2

Die Bundeswaldinventur (BWI) ist eine durch das Bundeswaldgesetz vorgeschriebene forstliche Großrauminventur, die deutschlandweit durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind eine unentbehrliche Grundlage für forst-, handels- und umweltpolitische Planungen und Entscheidungen.

Die Bundeswaldinventur wurde das erste Mal in den Jahren 1986 bis 1989 in Westdeutschland durchgeführt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde jedoch eine Wiederholung notwendig, die in den Jahren 2001 bis 2003 erfolgte.

Bei der Bundeswaldinventur handelt es sich um eine terrestrische Stichprobeninventur mit permanenten Probepunkten. Hierzu wurde ein Gitternetz mit einem Linienabstand von 4 km über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegt und an den Schnittpunkten der Linien Trakte für die Stichproben eingerichtet.

Mit der Bundeswaldinventur werden die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in Deutschland erfasst.


EST
Akronym von:Erweiterter Sortentarif
FBG
Akronym von:Forstbetriebsgemeinschaft
FNR
Akronym von:Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. ist Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEV)  und unterstützt Forschung, Entwicklung und Markteinführung im Bereich Nachwachsende Rohstoffe.

GAK
Akronym von:Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'

HAF
Akronym von:Holzabsatzfonds
KWF
Akronym von:Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.

Typ: Akronym