Häufig gestellte Fragen von FBG-Geschäftsführern

Gibt es eine beste oder wirkungsvollste Form der Ansprache der Waldbesitzer?

Die beste Form der Ansprache schlechthin gibt es nicht. Aus einer Analyse der Ausgangsbedingungen lassen sich jedoch mehr oder weniger effiziente Formen ableiten. Ist der Waldbesitz nicht zu klein parzelliert und sind die Waldbesitzer mit Nutzungen vertraut, dann genügt oftmals ein Telefonat mit den entsprechenden 10 bis 15 Waldbesitzern, um eine Nutzung erfolgreich starten zu können. Sind die Flächen dagegen bisher weitgehend von Nutzungen ausgespart geblieben und sehr kleinparzelliert, dann sind ein standardisiertes Vorgehen (vergleiche Kapitel Ansprache) und ein mit dem Betreuungsförster abgestimmter Zeitplan empfehlenswert. Dem Anschreiben der Waldbesitzer sollten Publikationen in der örtlichen Presse und den Gemeindeanzeigern folgen. In solchen Fällen sind auch Versammlungen mit den Waldbesitzern sinnvoll, in denen Ziel, Umfang und die wirtschaftlichen Ergebnisse diskutiert werden sollen.

Was ist für die FBG wirtschaftlicher: der Holzverkauf als Vermittlungsgeschäft oder Eigenhandelsgeschäft?

Beim Holzverkauf als Vermittlungsgeschäft liegen die Vorteile bei den geringeren Risiken: es ist keine Vorfinanzierung notwendig und das wirtschaftliche Risiko einer Entwertung durch Insekten- oder Pilzbefall muss nicht von der FBG getragen werden. Eine im Aufbau begriffene FBG, die sich in den Anfängen der Holzvermarktung befindet, sollte sich vor allem wegen der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht in Eigenhandelsgeschäften engagieren.

Bei den Eigenhandelsgeschäften erfolgt die Finanzierung der Mobilisierungskosten der FBG über die Marge von Ein- und Verkauf und über Sortierungsgewinne; die Situation ist vergleichbar mit einem Holzhändler. Die Refinanzierung der FBG scheint für den Waldbesitzer über diese Margen oftmals weniger transparent, da nicht automatisch erkannt wird, zu welchem Preis sein Holz weiterverkauft wurde.

 

Vor allem die Waldbesitzer mit größeren Mengen brechen aus der FBG-Vermarktung aus oder sind gar nicht erst integrierbar. Wie kann die Vermarktung über die FGB trotzdem attraktiv sein?

Für die größeren Waldbesitzer besteht jeweils ein Anreiz (sowohl bei den Eigenhandelsgeschäften wie bei den Vermittlungsgeschäften) aus der FBG-Vermarktung auszubrechen. Entweder sind die Holzmengen so groß, dass auch diese Waldbesitzer selbst attraktive Preise erzielen können (vor allem in Hochpreisphasen) oder aber die absolute Gebührenhöhe wirkt abschreckend. Um diese Situationen zu vermeiden, sind gestaffelte Leistungsentgelte sinnvoll, die eine starke Degression für größere Waldbesitzer vorsehen. Denn: die Ansprache größerer Waldbesitzer ist oft mit weniger Überzeugungsarbeit bei wesentlich höheren Holzmengen realisierbar; daher sind starke Degressionen nicht nur empfehlenswert, sondern spiegeln auch den Aufwand wider, der mit der Ansprache und Abrechnung einhergeht. Die bestehenden Gratissätze mancher Landesforstverwaltungen für Kleinstprivatwaldbesitzer sind kontraproduktiv im Sinne der Wirtschaftlichkeit für vermarktende Forstbetriebsgemeinschaften.

 

Auch aus den Privatwaldrevieren sollen zunehmend Holzmengen zur Erfüllung der Rahmenvereinbarungen mit den Abnehmern bereitgestellt werden. Wie gehe ich mit der staatlichen Konkurrenz durch die Betreuungsförster um?

Nach Möglichkeit sollten Konkurrenzsituationen vermieden werden und FBG und Betreuungsförster gegenüber den Waldbesitzern geschlossen auftreten. Da die Holzvermarktung die Haupteinnahmequelle darstellt, ist es wichtig, diese für die FBG zu erschließen. Vor einer Ansprache der Waldbesitzer sollte das Gespräch mit den Betreuungsförstern und den Forstamtsleitern gesucht werden, um zu einer klaren Aufgabenabgrenzung zu gelangen.

Zugegebenermaßen wird es in den Bundesländern schwer, wo die Landesforstverwaltung Ansprache und Holzvermarktung im Kleinprivatwald als ihre Domäne ansieht und auch die Kostensätze auf einem niedrigen, nicht kostendeckenden Niveau bestehen bleiben.

Positive Beispiele, wie in kooperativer Form Holzvermarktung und Mobilisierung im Kleinprivatwald laufen können, finden sich in vielen Bundesländern. Die Beispiele aus Bayern und Rheinland-Pfalz sollen hier nur Erwähnung finden (»nähere Informationen).

 

Manche Waldbesitzer wollen selber Holz hauen und rücken, manche nur nutzen. Wie gehe ich damit um? Soll dies, um Schwierigkeiten zu vermeiden, nicht akzeptiert werden?

Grundsätzlich wird die Bereitstellung komplizierter, wenn die Waldbesitzer an der Aufarbeitung beteiligt sind und dies womöglich in unterschiedlichen Ausprägungen (Einschlag und Rücken, nur Einschlag, nur Rücken, Teilmengen rücken etc.). Doch diese Formen gehören zum Tagesgeschäft. Es sollte grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass Waldbesitzer ihr Holz selbst aufarbeiten und rücken. Die Erfahrungen damit zeigen beide Extreme: Einerseits Waldbesitzer mit umfangreicher Erfahrung in der Holzernte, die termingerecht ihr Holz bereitstellen und vereinbarungsgemäß aushalten. Andererseits den Typus Waldbesitzer, der bei der Aushaltung und Bereitstellung Sortimente mischt und Längen- oder Zopfvorgaben nicht exakt einhält. Letzteres führt zu hohen Aufwänden beim Verladen, evtl. nochmaligem Poltern und  zu Abschlägen durch eine strikte Werksvermessung. Um dies zu vermeiden, müssen die Sortierregeln wie die Holzbereitstellungstermine den Waldbesitzern schriftlich mitgeteilt werden. Deren Einhaltung sollte wie bei den Unternehmern kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung müssen die entsprechenden finanziellen Konsequenzen weitergegeben werden.


Frei Werk oder frei Waldstraße – welche Verkaufsform ist vorteilhafter?

Frei Werk-Lieferungen sind mit erhöhtem Logistikaufwand verbunden, bieten demgegenüber aber für erfahrene FBG’n die Möglichkeit, zusätzlich zu den Vermittlungsentgelten auch Gewinnmargen aus dem Transportgeschäft zu erzielen. Als kritische Punkte lassen sich festhalten, das
1. die Zeitfenster für die Holzanlieferung in den Werken zumeist sehr strikt gehandhabt werden,
2. die Verhandlungen mit den Transportunternehmen mitunter auch schwierig sein können und
3. durch die Einbeziehung eines zusätzlichen Dienstleisters (Transporteur) eine Vorfinanzierung nötig werden kann.

Der Holztransport stellt einen eigenen Kompetenzbereich dar, der nicht automatisch von einem in der Mobilisierungskette tätigen Förster fachlich und zeitlich abgedeckt werden kann. Die FBG muss sich die Frage stellen, ob freie Kapazitäten nicht wirtschaftlicher in die Durchführung zusätzlicher Nutzungsblöcke investiert werden sollen.


Gibt es eine einfache Formel, wie ich den Überschuss aus einem Nutzungseingriff für den Waldbesitzer errechnen kann, so dass dieser ihn auch versteht?

Ja, hierfür lässt sich eine grobe Annäherung über folgende Formel herleiten:

Fläche x Entnahmemenge je Hektar x (durchschnittlicher Holzpreis je Efm – Holzerntekosten je Efm - Gebührensatz Efm).

Für diese Grobkalkulation ist eine Einschätzung notwendig, welche Sortimente aus dem Bestand des Waldbesitzers entnommen werden (Industrieholz-, Sägeholzanteile), wie die momentane Holzmarktsituation ist (welche Preise für die Sortimente erzielt werden) und wie teuer die Holzernte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten sein wird.

Vermieden werden sollte die Argumentation mit den Preisen für Leitsortimente wie z.B. Fichte 2B. Diese Zahl mag für den Forstfachmann eine gute Orientierung bieten, beim Waldbesitzer weckt dies nur unrealistische Vorstellungen über den Gesamterfolg eines Eingriffs auf seiner Fläche. Empfehlenswert ist auch eine vorsichtige Einschätzung sowohl bei den geplanten Mengen als auch beim durchschnittlichen Erlös. Zu Beginn nicht antizipierbare Qualitätsmängel (Splitterholz, Fäule) können den Reinerlös schmälern und die Stimmung beim Waldbesitzer rasch verschlechtern.


Beispiel:
0,5 Hektar genutzte Waldfläche,
60 m³ Holzanfall je Hektar,
44 Euro/m³ Holzpreis über alle Sortimente und Baumarten,
20 Euro/m³ Holzerntekosten,
4 Euro/m³ Holzvermarktungsgebühren,
Ergebnis: 600 Euro Reinerlös für den Waldbesitzer.



Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsplan, Finanz- und Liquiditätsplan – was brauche ich für ein funktionierendes FBG-Büro wirklich?

Die Finanzbuchhaltung ist für Steuer und Finanzamt von Bedeutung. Beim Start jeder wirtschaftlichen Tätigkeit muss daher eine Finanzbuchhaltung (FiBu) angelegt werden. Deren Ausprägung und Besonderheiten richten sich allerdings nach der Rechtsform und nach der Größe. Je nachdem, ob eingetragener Verein, wirtschaftlicher Verein oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gelten besondere Bestimmungen. Diese sollten mit einem erfahrenen Bilanzbuchhalter oder einem Steuerberatungsbüro abgesprochen werden.

Ein Wirtschaftsplan ist wichtig, um die geplanten Aufwände und Erträge gegenüberzustellen. Nur wenn konkrete Vorstellungen über die Aufwände (Personalmittel, Sachmittel) und Erlöse (Entgelte, Förderung) vorhanden sind und diese am Ende ein Plus erwarten lassen, sollten wirtschaftliche Aktivitäten überhaupt begonnen werden. Beim Wirtschaftsplan werden die Investitionen i.d.R. in Form von Abschreibungen angeführt, also auf die Jahre ihrer Nutzung verteilt. Damit entspricht der Wirtschaftsplan in etwa der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.

Für die Finanzierung einer FBG spielen zusätzlich die konkreten Ausgaben eines Jahres in ihrem Zeitverlauf eine Rolle (wann benötige ich wie viel?). Daher ist es wichtig, neben dem Wirtschaftsplan auch einen Liquiditätsplan aufzustellen. Denn: ein Konkurs bedeutet fehlende Liquidität und nicht unbedingt fehlende Wirtschaftlichkeit!

Der Liquiditätsplan ist für den Start eines Unternehmens unentbehrlich. Darin sind die Ausgaben für eine möglicherweise notwendige Firmengründung, das Grund- oder Stammkapital bei Kapitalgesellschaften die Investitionen in Sachmittel (EDV, Büro) sowie die laufenden Ausgaben enthalten. Diese Gelder müssen beschafft werden, bevor die ersten Einnahmen eintreffen. Sowohl bei einer Fremd- wie Eigenfinanzierung müssen die Kapitalkosten berücksichtigt werden.

 

Wer veranstaltet Fortbildungen für Beschäftigte von Forstbetriebsgemeinschaften mit speziellem Bezug zur Holzmobilisierung?

Leider ist das Bildungsangebot für die Beschäftigten von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (noch) nicht zu üppig. Allerdings bietet der jährliche Bundeskongress für Führungskräfte Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse des AGDW nicht nur inhaltlich gute Themen an, sondern diese Veranstaltung stellt auch eine Plattform für den Austausch von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen dar. Die WMG Wald-Marketing-GmbH in Uelzen hat ein Fortbildungsprogramm speziell für FBG-Geschäftsführer aufgestellt. Daneben haben sich regionale Initiativen etabliert (in Bayern die Waldbauernschule und in Brandenburg der Waldbauernverband Brandenburg e.V.), die zwar vor allem für Waldbesitzer ausgelegt sind, aber auch inhaltlich interessante Themen für Beschäftigte von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen bieten.

 

Was mache ich in Zeiten schwacher Holzpreise – die Waldbesitzer trotzdem zur Nutzung überreden?

Diese Situation ist verzwickt – zum einen braucht die FBG Einnahmen, zum andern wäre in Niedrigpreisphasen die bessere Empfehlung an die Waldbesitzer, auf Zeiten mit besseren Preisen zu warten.

Für diese Situation sollten Schubladenpläne vorhanden sein. Denn zumeist laufen nicht alle Baumarten und Sortimente schlecht. Trotz schwacher Fichtenpreise können die Preise für Douglasie durchaus attraktiv sein oder einzelne Laubholz- oder Sondersortimente boomen. Die Nutzungseingriffe sollten sich dann auf diese Sortimente konzentrieren. Auch können dringende Durchforstungseingriffe nicht über viele Jahre hinaus auf bessere Preise warten. Bestehende Rückstände in der Durchforstung können sich sonst sogar zweifach rächen: einmal über den entgangenen Zuwachs und zum andern über (doch) nicht gestiegene Holzpreise. Denn: zum aktuellen Zeitpunkt niedrig beurteilte Preise und die Hoffnung auf steigende Preise müssen nicht automatisch in tatsächlichen Preissteigerungen münden. Neben diesen genannten Strategien gilt es, in Hochphasen Vorräte in Form von Liquiditätsreserven anzulegen.

 

 

Häufig gestellte Fragen von Waldbesitzern

In meinem Wald möchte ich gerne selber nutzen. Welche formalen Voraussetzungen brauche ich?

In den meisten Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht, für die sog. Brennholzselbstwerbung neben dem Tragen von entsprechender Schutzausrüstung auch Motorsägenkurse absolviert zu haben. Weitere Informationen finden Sie unter »www.motorsaegenkurs.de

 

Ich besitze Wald; wie finde ich meine Waldflächen?

Oftmals sind die Grenzsteine oder Markierungen im Wald nicht mehr vorhanden, so dass es im Einzelfall schwierig ist, Grenzen zu erkennen. Für die Planung von Nutzungsmaßnahmen ist jedoch die Bestimmung des Grenzverlaufs eine wesentliche Größe. Beim Auffinden Ihrer Flächen hilft Ihnen das am nächsten gelegene Forstamt oder auch das zuständige Liegenschaftsamt. Vorsicht: Das Auffinden der Grenzen gehört nicht in jedem Fall zu den Beratungsleistungen, die die Forstbehörde unentgeltlich erbringt, sondern diese Tätigkeiten können Bestandteil der Gebührenordnungen sein.

 

Welche Vorteile bietet mir die Teilnahme an einer gemeinsamen Durchforstungsmaßnahme (Mobilisierungsblock) und wann findet eine solche in meiner Region statt?

Die Vorteile für den einzelnen Waldbesitzer an einer Nutzung in Mobilisierungsblöcken (=gebündelte Holzerntemaßnahmen vieler, zumeist kleiner Waldbesitzparzellen) sind vielfältig. Sie reichen von der Möglichkeit, mit einer Kleinstfläche überhaupt an einer professionellen Holzernte- und Vermarktungskette teilnehmen zu können, bis zu der optimalen Aufteilung des anfallenden Holzes in unterschiedliche Sortimente. Damit verbunden ist die höchst mögliche Wertschöpfung auch für kleinste Waldflächen. Für diejenigen Waldbesitzer, die nicht selbst im Wald arbeiten, bringt dies zugleich einen Pflegeeffekt mit sich, der die Stabilität der Flächen erhöht und auch die Zuwachspotentiale ausschöpft. Für den Brennholzeigenbedarf bietet sich zudem die Möglichkeit, bestimmte Sortimente (z.B. schwaches Laubholz) gefällt und an den Waldweg gerückt selbst weiter zu verarbeiten.

Wann eine gemeinsame Nutzung in Ihrer Region stattfindet, erfahren Sie bei dem für Ihre Region zuständigen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss oder beim nächstgelegenen Forstamt.


Schädigt der Einsatz von Holzerntemaschinen meinen Wald?

Die maschinelle Holzernte mit Holzerntemaschinen, sog. Harvestern, ist, wenn sie von erfahrenen Maschinenführern durchgeführt wird, zumeist pfleglicher als die Holzernte in der klassischen Form der Waldarbeit mit der Motorsäge. Durch das kontrollierte Zufallbringen der zu erntenden Bäume können Bestandesschäden vermieden werden. Diese Harvester benötigen ein Feinerschließungsnetz, sog. Rückegassen, von dem aus die Fällarme in den Bestand reichen. Nur auf diesen Rückegassen dürfen die Maschinen fahren.

 

Werden durch die Nutzung ökologische und Naturschutzbelange berücksichtigt?

Durchforstungsmaßnahmen helfen beim Aufbau stabiler Wälder. Durch die Entnahme von schwächeren Bäumen und Konkurrenzbäumen werden die starken Bäume (Zukunftsbäume) gefördert. Die Waldbestände werden insgesamt stabiler und die Zuwachsmöglichkeiten besser ausgeschöpft als bei nicht gepflegten Beständen. Weitere wichtige ökologische Akzente können z.B. durch die Auswahl der Baumarten, das Festlegen von Umtriebszeiten oder über Art und Intensität der Bejagung gesetzt werden.


Was bringt mir eine Zertifizierung?

Manche Waldbesitzer streben eine über die gesetzlichen Standards hinausgehende ökologische und soziale Bewirtschaftungsform ihres Waldes an. Durch die Einhaltung von Zertifizierungskriterien und deren regelmäßige externe Kontrolle werden diese Standards geprüft und nach außen dokumentiert.

Manche Abnehmer fordern ein Zertifikat, um wiederum ihre weiterverarbeiteten Produkte zertifizieren zu können. Damit soll eine Abgrenzung von Produkten geschaffen werden, deren Holz aus einer Form der Waldbewirtschaftung stammt, das nicht diesen Kriterien entspricht bzw. dessen Nutzungskette sich nicht dieser Zertifizierung unterzieht. Den Ursprung hat die Zertifizierung in der Diskussion um die nicht nachhaltige Nutzung tropischer Wälder und dem Einsatz von sog. ’Tropenholz’ in Europa.

Auf der Absatzseite können durch eine Zertifizierung nicht in jedem Fall höhere Preise erzielt werden. Über die Relevanz einer Zertifizierung für den Holzverkauf in Ihrer Region informiert Sie Ihr örtlicher Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Ihr Forstamt.