Grundsatz der räumlich konzentrierten Nutzung (Nutzungsblöcke, Nutzungskomplexe)
Die Organisation des Holzeinschlags und der Verkauf des Holzes sind im Kleinprivatwald nur dann technisch und wirtschaftlich günstig zu gestalten, wenn mehrere in räumlicher Nähe liegende Grundstücke gemeinsam genutzt werden können. Nur wenn eine Mindestfläche gleichzeitig zur Nutzung kommt, können Unternehmen unter wirtschaftlichen Bedingungen eingesetzt werden, und nur wenn ausreichend große Holzmengen an einem Abfuhrort gebündelt bereitgestellt werden können, sind mit den Holzabnehmern günstige Konditionen zu erzielen.
Erst die räumliche Konzentration von Nutzungen in Nutzungsblöcken bzw. Nutzungskomplexen macht es möglich, auch kleine und kleinste Waldbesitzer zu berücksichtigen, deren Flächen im Verbund mit größeren benachbarten Flächen genutzt werden können.
| Empfehlung: Anhaltspunkte für eine Mindestbeteiligung |
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Welche Größe sollte erreicht sein? Angestrebt werden sollte eine Beteiligung von mindestens 50% der in einem Nutzungskomplex liegenden Fläche. Typische Größen für wirtschaftlich zu bearbeitende Nutzungsblöcke liegen je nach Holzanfall und Aufarbeitungsverfahren (motormanuell, hochmechanisiert) zwischen 10-50 ha. Wieviel Waldbesitzer können mitmachen? Bis zu 50 und mehr Waldbesitzer können an einem Nutzungskomplex beteiligt und verwaltungsseitig bewältigt werden. Wie hoch sollte der Volumenanfall sein? Um alle Sortierungspotentiale ausschöpfen zu können, sollten die Nutzungsmengen nicht unter 500 Fm liegen. |











