Öffentliche Verwaltung

In der öffentlichen Verwaltung sind für die Privatwaldberatung vor allem die Forstabteilungen in den jeweiligen Ministerien sowie die - teilweise in eigener Rechtsform agierenden - Forstverwaltungen zuständig.

 

  Für den Forst zuständige Abteilungen oder Bereiche der Fachministerien der Bundesländer

  Mit der Privatwaldberatung beauftragte Forstbehörden oder Organisationen mit eigener Rechtsform

  Zuständige Behörden für das Liegenschaftskataster (ALB und ALK)