Öffentliche Verwaltung
In der öffentlichen Verwaltung sind für die Privatwaldberatung vor allem die Forstabteilungen in den jeweiligen Ministerien sowie die - teilweise in eigener Rechtsform agierenden - Forstverwaltungen zuständig.
| Für den Forst zuständige Abteilungen oder Bereiche der Fachministerien der Bundesländer | ||
| Mit der Privatwaldberatung beauftragte Forstbehörden oder Organisationen mit eigener Rechtsform | ||
| Zuständige Behörden für das Liegenschaftskataster (ALB und ALK) | ||









