Für das Betrachten und Drucken der Dokumente auf dieser Seite benötigen Sie ein Programm zum Öffnen von PDF-Dokumenten, wie den kostenlos erhältlichen

»Adobe Reader.

 

Welche Förderbedingungen gelten in meinem Bundesland?

Die Richtlinien des GAK-Rahmenplanes werden auf Länderbene umgesetzt. Dabei kann die Umsetzung in den entsprechenden Förderrichtlinien von Bundesland zu Bundesland variieren.

Zu den Regelungen der einzelnen Bundeländer:

 

Baden-Württemberg


Bayern

Richtlinie für Zuwendungen für projektbezogene Maßnahmen der forstlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTZUSR 2007). »PDF-Datei [123KB]


Brandenburg


Hessen


Mecklenburg-Vorpommern

  • Merkblatt zum Förderbereich Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
    -Erstinvestitionen-. »PDF-Datei [51KB]
  • Merkblatt zum Förderbereich Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 
    -Verwaltungs - und Beratungsausgaben-. »PDF-Datei [62KB]


Niedersachsen


Nordrhein-Westfalen


Rheinland-Pfalz


Saarland

Förderrichtlinie, Zuwendungsantrag, Verwendungsnachweis. »www.saarland.de

Sachsen



Richtlinie Wald und Forstwirtschaft. »www.smul.sachsen.de


Sachsen-Anhalt

Förderung der Erstaufforstung und Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen: Formulare, Anträge, Nachweise etc. »www.sachsen-anhalt.de


Thüringen

  • Förderung von Erstaufforstungen und Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" »PDF-Datei [267KB]
  • Förderrichtlinie „Strukturförderhilfe für den Kleinprivatwald“. »PDF-Datei [76KB]

Einzelnachweise

[1] BÖME, M., KORTH, B.: Forstliche Förderung im Land Brandenburg. Aus: Eberswälder Forstliche Schriftenreihe Band XVI - Privatwald in Brandenburg, Entwicklung, Rahmenbedingungen und aktuelle Situation. S. 35-40 »PDF-Datei [145KB]

 

Weiterführende Links und Literatur

Weitere Informationen zur Forstlichen Förderung:
»Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz