GAK-Förderbereiche

Förderung der Erstaufforstung

Zur Förderung der Erstaufforstung auf bisher landwirtschaftlich genutzten bzw. sonstigen Flächen zählen im einzelnen:

  • Kulturbegründung (Saat, Pflanzung, Kulturvorbereitung),
  • Kulturpflege während der ersten fünf Jahre,
  • Ausgleich aufforstungsbedingter Einkommensverluste für einen Zeitraum bis zu 15 Jahren (nur für landwirtschaftliche Flächen), sowie
  • Nachbesserungen.


Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Dazu zählen im Einzelnen:

  • Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, Standortgutachten),
  • Umbau von Reinbeständen in stabile Laub und Mischbestände,
  • waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen,
  • Bodenschutzkalkung,
  • Gestaltung naturnaher Waldränder,
  • insektizidfreier Waldschutz sowie
  • Einsatz von Rückepferden.


Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Dazu zählen im einzelnen:

  • Erstinvestitionen (erstmalige Beschaffung von Geräten, Maschinen Waldarbeiterschutzwagen, Anhänger und Anbaugeräte für forstliche Betriebsarbeiten, erstmalige Anlage von Betriebsgebäuden, Holzaufarbeitungsplätzen sowie Holzhöfen)
  • Geschäftsführung (Personal- und Reisekosten, Geschäftskosten, Versicherungskosten etc.),
    – oder alternativ –
  • Mobilisierungsprämie für Holz (gefördert werden die Aufwendungen für die überbetriebliche Holzvermarktung mit einem Festbetrag je Festmeter vermarkteter Holzmenge).


Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

Dazu zählen im einzelnen:

  • Wegebau (Neubau, Befestigung sowie Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege),
  • Holzkonservierungsanlagen (Erstinvestitionen zur langfristigen Lagerung von Holz und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung).