GAK-Förderbereiche
Förderung der Erstaufforstung
Zur Förderung der Erstaufforstung auf bisher landwirtschaftlich genutzten bzw. sonstigen Flächen zählen im einzelnen:
- Kulturbegründung (Saat, Pflanzung, Kulturvorbereitung),
- Kulturpflege während der ersten fünf Jahre,
- Ausgleich aufforstungsbedingter Einkommensverluste für einen Zeitraum bis zu 15 Jahren (nur für landwirtschaftliche Flächen), sowie
- Nachbesserungen.
Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
Dazu zählen im Einzelnen:
- Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, Standortgutachten),
- Umbau von Reinbeständen in stabile Laub und Mischbestände,
- waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen,
- Bodenschutzkalkung,
- Gestaltung naturnaher Waldränder,
- insektizidfreier Waldschutz sowie
- Einsatz von Rückepferden.
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Dazu zählen im einzelnen:
- Erstinvestitionen (erstmalige Beschaffung von Geräten, Maschinen Waldarbeiterschutzwagen, Anhänger und Anbaugeräte für forstliche Betriebsarbeiten, erstmalige Anlage von Betriebsgebäuden, Holzaufarbeitungsplätzen sowie Holzhöfen)
- Geschäftsführung (Personal- und Reisekosten, Geschäftskosten, Versicherungskosten etc.),
– oder alternativ – - Mobilisierungsprämie für Holz (gefördert werden die Aufwendungen für die überbetriebliche Holzvermarktung mit einem Festbetrag je Festmeter vermarkteter Holzmenge).
Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
Dazu zählen im einzelnen:
- Wegebau (Neubau, Befestigung sowie Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege),
- Holzkonservierungsanlagen (Erstinvestitionen zur langfristigen Lagerung von Holz und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung).









