Mobilisierungsprämie
Zur Stärkung der Holzvermarktungsaktivitäten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wurde 2007 eine Mobilisierungsprämie für Holz in die GAK-Fördergrundsätze neu aufgenommen. [1]. Die Prämie fördert die Aufwendungen für die überbetriebliche Holzvermarktung mit einem Festbetrag je Festmeter vermarkteter Holzmenge. Die Bundesländer müssen hierzu die entsprechenden Ausführungsbestimmungen formulieren. Dabei kommt der Festlegung von Effizienzkriterien, wie beispielsweise der Vermarktung einer absoluten oder hektarbezogenen Mindestmenge, große Bedeutung zu.
Die Förderung über die Mobilisierungsprämie kann entweder
- alternativ zur bestehenden Förderung der Geschäftsführungskosten, oder - zur Überwindung besonders ungünstiger Strukturen -
- zeitlich begrenzt auch in Kombination mit der Förderung von Geschäftsführungskosten gewährt werden.
Aus diesen Prinzipien ergeben sich zwei grundsätzliche Modelle der Förderung. Die einzelnen Bundesländer können sich in ihren Ausführungsbestimmungen auf eines der beiden Modelle festlegen:
- Die reine Mobilisierungsprämie bezieht sich auf einen ausschließlich auf die vermarktete Holzmenge bezogenen Wert.
- Das Kombinationsmodell verknüpft einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten mit der festmeterbezogenen Förderung. Im Laufe der Förderperiode sinkt der Verwaltungskostenzuschuss und es steigt der festmeterbezogene Anteil. Dieses Modell ermöglicht es, in einer Startphase der Vermarktungsaktivitäten Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Einzelnachweise
| Weiterführende Links und Literatur |
|
»Regelungen der einzelnen Bundesländer |











