Karten mit markierten Wegen und Polterplätzen als Basisinformationen bei der Auftragsvergabe

Auftragsvergabe: Eigen- und Fremdleistung

Die Holzernte (Fällen / Rücken) und der Holztransport werden im Privatwald oft in unterschiedlichen Kombinationen von Eigen- und Fremdleistungen erbracht. Im Forstjargon wird bei selbsterstellten Leistungen meist von Regiearbeit gesprochen. Der Zukauf von Holzerntearbeiten wird als Unternehmerleistung bezeichnet.

Wer vergibt den (Holzernte-) Auftrag?

Vor Beginn eines Mobilisierungsvorhabens ist die rechtliche Zuständigkeit für die Auftragsvergabe zu klären. Grundsätzlich kommen alle Kombinationen vor, nämlich die Vergabe durch den

  • Waldbesitzer (meist größere Besitzungen)
  • FGB Geschäftsführer (Vollmacht)
  • Forstamt (Vollmacht)
  • privates Forstbüro (Vollmacht)

In einem Mobilisierungsprojekt ist es sinnvoll, die Verantwortung für die Auftragsvergabe in die Hände des FBG Geschäftsführers zu legen. Unter seiner Regie werden dann die einzelnen (Arbeits-) Aufträge an die Waldbesitzer bzw. Firmen vergeben. Das Qualitätsmanagement (Steuerung / Kontrolle / Abnahme) der Arbeiten obliegt somit ebenfalls dem FBG Geschäftsführer.

Wer erhält den (Holzernte-) Auftrag?

Den Auftrag zur Holzernte erhalten die Personen und Unternehmen, die am Holzbereitstellungsprozess beteiligt sind. Dies sind der Fäller, Rücker und der Fuhrmann. Die Vergabe ist unabhängig davon, ob Leistungen als Eigenleistung (Regie) oder als Fremdleistung erbracht werden. Der Auftrag enthält alle Informationen zur ordnungsgemäßen Verrichtung der Arbeiten (u.a. Sortimente, Regeln bzgl. Zertifizierung, Details zur Notrettung, etc.)

Welche Verfahren der Auftragsvergabe gibt es?

Zur Vergabe von Aufträgen kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung. Öffentliche Verwaltungen und Anstalten sind dabei an die Verdingungsordnung für Leistungen gebunden, die je nach Vergabevolumen eine beschränkte, unbeschränkte oder sogar europaweite Ausschreibung vorschreiben. Für private Unternehmen gelten diese Regelungen nicht. Weiter können Aufträge Freihand oder mit längeren Bindefristen, z.B. als Jahresvertrag, vergeben werden.

Regieverkauf, Selbstwerbung oder Stockverkauf - was ist das?

Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe fallen oft auch die oben stehenden Begriffe. Hierbei handelt es sich nicht um Auftragsformen, sondern um Verkauftsarten.

  • Regieverkauf: Der Waldbesitzer bzw. die FBG verkauft das Holz im eigenen Namen. Er bzw. sie ist verantwortlich für die korrekte und wertoptimale Aushaltung und Kundenzuordnung des Holzes.
  • Selbstwerbung: Der Waldbesitzer bzw. die FBG verkauft das Holz an ein Unternehmen, welches die Ernte vornimmt und das geerntete Holz übernimmt. Hierzu vereinbart der Waldbesitzer bzw. die FBG einen Selbstwerbungserlös je Sortiment mit dem Selbstwerbungsunternehmen.
  • Stockkauf: Hierbei bietet der Waldbesitzer bzw. die FBG das zu erntende Holz (ausgezeichneter Bestand) noch auf dem Stock stehend an. Das interessierte Unternehmen bieten einen Pauschalerlös über die gesamte Hiebsmasse.
»weitere Informationen zur Auftragsvergabe

 

Weiterführende Links und Literatur

  • GUNNER; R; WILKE, F.: Forstunternehmereinsatz im Privatwald. Aus: Eberswälder Forstliche Schriftenreihe Band XVI - Privatwald in Brandenburg, Entwicklung, Rahmenbedingungen und aktuelle Situation S. 60-63 »PDF-Datei [145KB]