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AGB

Muster-AGB Unternehmer
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AGB

Muster-Arbeitsvertrag/Werkvertrag für Holzerntearbeiten
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Auftragsvergabe im Detail

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Holzerntearbeiten in einem Mobilisierungsprojekt entweder durch den Waldbesitzer selbst oder durch ein spezialisiertes Holzernteunternehmen vorgenommen werden. In beiden Fällen ist ein klar formulierter Arbeitsauftrag zu erstellen. Bei der Vergabe an ein Unternehmen gilt dieser Auftrag gleichzeitig als Werkvertrag. Ergänzend empfiehlt es sich, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmerleistungen aufzustellen. Sämtliche Dokumente sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gegenzuzeichnen.

Arbeitsqualität und Auftragsvergabe

Die gesetzlich verankerte Bewirtschaftung des Waldes nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft verpflichtet den Waldbesitzer, bestimmte Mindestqualitätsstandards bei der Holzernte einzuhalten. Dies betrifft Aspekte wie z.B. den Boden- und Wasserschutz und die Arbeitssicherheit. Für Waldbesitzer und FBGn, die sich im Rahmen einer Gruppenzertifizierung einem Label angeschlossen haben, gelten noch höhere Standards, welche in die Auftragsvergabe mit einzubeziehen sind. Die Auswahl eines zertifizierten Holzernteunternehmens kann eine zusätzliche Sicherheit bieten, dass die formulierten Bedingungen eingehalten werden bzw. deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden.

Folgende Punkte können als Orientierung für die Vertragsverhandlungen mit Unternehmern dienen.

 

Prüfliste: Unternehmereinsatz

  • Wer vertritt die Vertragsparteien?
    Zuständigkeiten zwischen Waldbesitzer, FBG, staatlichen Revierleiter und Unternehmer klären.
  • Welche Maschinen und Geräte werden eingesetzt?
    Besitzen die Maschinen die notwendigen Prüfzeichen? Kann die Maschine unter den gegeben (Witterungs-, topografischen -) Bedingungen sinnvoll eingesetzt werden?
  • Welche Arbeiter werden eingesetzt?
    Auf Ausbildungsgrad und Gesundheitszustand (ggf. Gesundheitszeugnis) achten.
  • Wird der Arbeitsschutz berücksichtigt?
    Achten Sie auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
  • Muss eine besondere Verkehrssicherung erfolgen?
    Wenn nötig mit Straßenmeisterei in Kontakt treten. Waldwege ausreichend sichern und Maßnahmen ggf. im örtlichen Amtsblatt ankündigen.
  • Dürfen Subunternehmer eingesetzt werden?
    Dies liegt im Ermessen der Vertragspartner. Treffen Sie gemeinsam entsprechende Regelungen zum Einsatz von Subunternehmern.
  • Was ist beim Einrichten des Arbeitsplatzes zu beachten?
    Befahren von Wegen, Feuererlaubnis, Aufstellen von Waldarbeiterschutzwagen, Regelungen der Müllbeseitigung.
  • Was ist vor / während der Maßnahme besonders zu beachten?
    Bestimmen und Festhalten des Umfangs der Arbeiten sowie der geschätzten Aufarbeitungsmenge.

    Angabe des Arbeitsplatzes (Waldort) und Absprache über Arbeitsbeginn / -ende (event. eingeschränkt auf Grund von Lichtverhältnissen od. Lage zu Wohngebieten).

    Qualitäts- und Sortiervorgaben entscheiden ggf. über den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme.

    Abnahme der Arbeiten (Arbeitsqualität). Es können Vereinbarungen über Schadprozente am verbleibenden Bestand oder Verletzungen der Naturverjüngung getroffen werden. Gemeinsame Begehungen des Bestandes vor und nach der Maßnahme schaffen Vertrauen.
  • Kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen?
    Ja, wenn z. B. Pflichten der Verkehrssicherung oder der UVV schwerwiegend verletzt werden.

Zertifikate für Holzernteunternehmen

RAL Gütesiegel

Das Gütesiegel wird von der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. verliehen. Es beinhaltet Prüfkriterien zur Holzernte und zum Holzrücken. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Rechtsbestimmungen.

» www.ral-ggwl.de

 
Das Deutsche Forst Service Zertifikat (DFSZ)

Der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.V. hat ein Prüfsystem entwickelt, das den selbstwerbenden Forstunternehmern die Möglichkeit einer Zertifizierung bietet. Dieses Deutsche-Forst-Service-System beinhaltet sowohl eine Chain-of-Custody-Zertifizierung (Produktkettennachweis) als auch eine Dienstleistungszertizierung in Anlehnung an PEFC-Richtlinien.

» www.vdaw.de

 

PEFC oder FSC-Zertifizierung im Rahmen der Chain of custody

In Rahmen der Holzflusskette bieten die bekannten Labels eine Zertifizierung auch für Unternehmen der Holzernte an.

» www.pefc.de

» www.fsc-deutschland.de