Flurstücke auffinden, Grenzen und Parzellen markieren
Vor Beginn einer Erntemaßnahme müssen die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flurstücke sicher geklärt sein. Flurstücke, auf denen eine Nutzung erfolgen soll, müssen im Gelände deutlich sichtbar und möglichst dauerhaft gekennzeichnet (markiert) werden. Diese Markierung erfolgt zumeist durch den Privatwaldbetreuer oder durch das Personal des Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses, teilweise aber auch durch den Grundstückseigentümer.
Das Auffinden der oftmals sehr kleinen Flurstücke erweist sich im Gelände häufig als schwierig und sehr zeitaufwendig. Dennoch ist auf eine genaue Abgrenzung der Parzellen und deren Kennzeichnung höchster Wert zu legen, da dies für den einzelnen Waldbesitzer von großer Bedeutung ist. Eine überzeugende Flächenvorbereitung schafft gegenseitiges Vertrauen.
Zum Auffinden der Parzellen kann auf verschiedene Hilfsmittel zurückgegriffen werden. Die Eigentumsverhältnisse können aus dem »ALB, die Lage aus der »ALK entnommen werden. Im Gelände helfen Grenzsteine, Wege und weitere markante Punkte sowie ein hochwertiges GPS bei der Identifikation der Flächen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter »Auffinden von Flurstücken.
Das Markieren der Flurstücke ist auch innerhalb des Nutzungsblockes notwendig, damit sich die Waldarbeiter, der Harvesterfahrer sowie der Rücker gemäß ihres Arbeitsauftrages orientieren können. Darüberhinaus müssen die anfallenden Holzmengen für die Abrechnung des Holzgeldes und der Holzerntekosten eigentümergenau zugeordnet werden können.











