Auswahl angepasster Technik
Für die Nutzung im Kleinprivatwald gilt es abzuwägen, ob das technisch rationellste bzw. wirtschaftlich günstigste Verfahren angewendet werden soll oder ob Bedenken der Waldbesitzer gegenüber dem Einsatz großer Holzerntemaschinen eine Teilnahme an der Nutzung in Frage stellen könnten.
Auswahl des Arbeitsverfahrens
Der Beauftragte des Waldbesitzers (Förster, FBG-Personal) legen, möglichst gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmer, das Aufarbeitungsverfahren und die Holzaushaltung fest.
- Bei der Holzaufarbeitung können hochmechanisierte (Harvester [1]), teilmechanisierte (Harvester mit Unterstützung durch Motorsägenarbeit) und motormanuelle Verfahren (Motorsägenarbeit) zum Einsatz kommen.
- Bei der Holzbringung (Rücken) kommen Kurzholzschlepper (Forwarder) oder Langholzschlepper mit Seilwinde zum Einsatz.
Im sehr steilem Gelände und bei nicht tragfähigen Böden können im Ausnahmefall auch Seilkräne eingesetzt werden, was jedoch in der Regel zu deutlich höheren Kosten führt [2].
Aushaltung des Holzes
Die Aushaltung des anfallenden Holzes (d. h. die Einteilung der Stämme in verkaufsfähige Sortimente nach Vorgaben des Abnehmers) ist für den Vermarktungserfolg besonders wichtig. Deshalb sind mit dem Unternehmer eindeutige Absprachen zu treffen (Längen, Zopfdurchmesser, Qualitätsanforderungen usw.). Gleiches gilt, wenn der Waldbesitzer selbst im Einschlag tätig ist: die Sortierung muss stimmen und die Termine müssen eingehalten werden. Während der Arbeit des Unternehmers ist zu überprüfen, dass die Aushaltungsbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere beim Stockverkauf, damit der Waldbesitzer die höchste Wertschöpfung erzielen kann.
Nichts geht ohne den Arbeitsauftrag
Vor dem Einsatz des Holzernteunternehmers ist mit diesem ein Arbeitsauftrag zu vereinbaren. Das Dokument enthält sämtliche für die Arbeit notwendigen Informationen, wie z.B. Hiebsort, Kostensätze, Notfallrettungsinformationen, Zertifizierungsanforderungen, Sortimente und deren Aushaltung, etc.. Weiter sollten darin auch Regelungen für auftretende Mängel (Schäden, Fehler in der Aufarbeitung) enthalten sein. Der Arbeitsauftag ist gemeinsam zu besprechen und von beiden Geschäftsparteien zu unterschreiben.
Einzelnachweise
- 'Was man über den Harvestereinsatz wissen sollte'. »www.waldwissen.net
- 'Mechanisierte Holzernte in Hanglagen'. »waldwissen.net
| Weiterführende Links und Literatur |
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