An wen wende ich mich?

Die verwaltungsmäßige Abwicklung von forstwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Anträge auf Förderung von o.g. Maßnahmen werden in der Regel von der zuständigen Unteren Forstbehörde (Forstamt, in einigen Ländern auch von der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer oder anderen Institutionen) entgegengenommen. Interessierte sollten daher Kontakt mit der für sie zuständigen Behörde aufnehmen. (Quelle: BMELV)

Umfassende Informationenen zu den Förderbedingungen, wie z.B. der Mobilisierungsprämie finden Sie »hier.