Forstbetriebsgemeinschaften
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke (Grundstücke) zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften nach dem Bundeswaldgesetz:
- Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben;
- Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte;
- Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes;
- Bau und Unterhaltung von Wegen;
- Durchführung des Holzeinschlags, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung;
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Nummern 2 bis 5 zusammengefaßten Maßnahmen.
Mögliche Rechtsformen
Die Zusammenschlüsse erfolgen auf freiwilliger Basis und können verschiedene Rechtsformen haben:
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Wirtschaftlicher Verein (w.V.)
- Eingetragene Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Beispiele für Forstbetriebgemeinschaften
EWH Eifel Wald und Holz Management GmbH
Die EWH Eifel Wald und Holz Management GmbH ist Dienstleister und Ansprechpartner für Waldbesitzer, Unternehmer und Holzabnehmer. Die anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform einer GmbH ist seit dem 1. Januar 2007 in der Mobilisierung im Kleinprivatwald aktiv tätig.
»www.ewh-bitburg.de
Waldbesitzervereinigung Kempten
Die Forstbetriebsgemeinschaft betreut ca. 1.500 Waldbesitzer und vermarktet je Jahr ca. 90.000 Efm Holz. Von der Waldbesitzervereinigung gingen Initiativen in den Biomassebereich (»Biomassehof Allgäu GmbH), zur Gründung einer übergeordneten Vermarktungsorganisation (»in.Silva) und zum Engagement in der Holverarbeitung (Wald-Säge Fuchstal) aus.
»www.wbv-kempten.de
Forstwirtschaftliche Vereinigungen
Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder nach Landesrecht gebildeten Waldwirtschaftsgenossenschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen einschließlich der Gemeinschaftsforsten zu dem ausschließlichen Zweck, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken.
Aufgabe von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen:
- Unterrichtung und Beratung der Mitglieder sowie Beteiligung an der forstlichen Rahmenplanung;
- Koordinierung des Absatzes;
- marktgerechte Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse;
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten.
Die Übernahme weiterer Aufgaben ist unzulässig. Holzerntearbeiten dürfen somit von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen NICHT durchgeführt werden.
Beispiele für Forstwirtschaftliche Vereinigungen
Forstwirtschaftliche Vereinigung Brandenburg w.V.
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Brandenburg koordiniert die Holzvermarktung für 3 Regionalverbände im Land Brandenburg. Die Regionalverbände führen gemeinsam die Holzernte und Holzaufarbeitung für die Mitglieder aus. Zurzeit sind 19 Forstbetriebsgemeinschaften Mitglied in der Vereinigung.
»www.fvb-wv.de
Forstwirtschaftliche Vereinigung Mittlerer Schwarzwald
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Mittlerer Schwarzwald umfasst 41 örtliche Forstbetriebsgemeinschaften und größere Einzelbetriebe. Die 3.700 Einzelmitglieder bewirtschaften eine Waldfläche von über 76.000 ha und vermarkten gegenwärtig im Jahr gemeinsam rund 400.000 Fm Rundholz.
»www.diefms.de
| Weiterführende Links und Literatur |
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