Versicherungen rund um den Wald
- Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung
- Waldbrandversicherung
- Waldsturmversicherung
- Umweltschadensversicherung
Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung
Die Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung kann in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen ein Schaden aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers (z.B. unterlassene Sichtkontrollen der Bäume an Wanderwegen, nicht standsichere Holzstapel) oder auch durch den Einsatz von Arbeitsmaschinen zur Durchführung der Waldarbeit entstanden ist.
Über die Versicherung wird im Schadensfall geprüft, ob der Waldbesitzer haftpflichtig ist. In dem Fall leistet die Versicherung Schadenersatz. Andererseits dient der Versicherungsschutz auch dazu, einen unberechtigten oder überhöhten Anspruch abzuwehren
Insbesondere im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestehen Unklarheiten beim Waldbesitzer. Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, können keine pauschalen Empfehlungen abgegeben werden. Es gilt jedoch, dass eine Sichtprüfung der Bäume i.d.R. auch der Waldbesitzer selbst durchführen kann. Treten ‚Verdachtsmomente’ auf, muss ein Fachmann hinzugezogen werden.
Der Versicherungsschutz kann über Forstbetriebsgemeinschaften im Rahmen von Sammelversicherungen abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist unbedingt ratsam.
Der Nutzen einer Betriebshaftpflicht liegt zum einen im Schutz des Waldeigentümers vor Schadenersatzansprüchen. Gleichzeitig garantiert die Versicherung dem Geschädigten eine Ersatzleistung auch dann, wenn die wirtschaftliche Situation des Waldeigentümers ohne Betriebshaftpflichtversicherung keine Ersatzleistung abdecken könnte.
Eine ausführliche Begründung aus der Perspektive eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses sowie Downloadformulare finden sich auf der Internetseite des Waldbauvereins Bitburg.
Waldbrandversicherung
Ein Waldbrand kann für den Eigentümer den Verlust von Kulturen, stehendem Altholz oder dem bereits geschlagenen Holz bedeuten und damit erhebliche Vermögenswerte betreffen. Die Waldbrandgefahr in Deutschland ist allerdings sehr unterschiedlich verteilt.
Die Versicherungen bieten Entschädigungsleistungen im Schadensfall an. Die Werte werden nach den Methoden der Waldwertrechnung hergeleitet. Nebenrisiken, die mit abgedeckt werden können sind beispielsweise Kosten für die Flächenräumung oder Feuerlöschkosten. Neben Brandschäden decken Waldbrandversicherungen zumeist auch Schäden durch Blitzschlag oder Explosion ab.
Der Versicherungsbeitrag bestimmt sich aus der Risikoeinschätzung, den Baumarten, dem Alter und der Bonität der Bestände.
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung bei Waldbrandschäden (Schadensfall), zur Förderung von präventiven Maßnahmen und zur Förderung der Waldbrandversicherung. Die spezifischen Förderbedingungen müssen bei den zuständigen Forstbetriebsgemeinschaften oder Forstbehörden erfragt werden.
Oftmals bestehen für Waldbesitzer Möglichkeiten zum Abschluss von kostengünstigeren Sammelversicherungen über die örtliche Forstbetriebsgemeinschaft.
Der Abschluss einer Waldbrandversicherung hängt von der persönlichen Risikoeinschätzung ab und sollte mit Vertretern der lokalen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und den staatlichen Privatwaldbetreuern diskutiert werden.
Eine ausführlichere Darstellung des Themas befindet sich auf der Internetseite der Forstbetriebsgemeinschaft Ansbach-Fürth.
Waldsturmversicherung
Im Falle einer Sturmkalamität entstehen dem Forstbetrieb oftmals sehr hohe Schäden durch die außerplanmäßige Nutzung des zumeist hiebsunreifen Holzes. Zudem können Preisverfälle im Anschluss an einen Sturm durch die sehr hohen und oft auch überregional anfallende Holzmassen weitere wirtschaftliche Risiken für den Waldbesitzer bergen.
Wald-Sturmversicherungen bieten dem Waldbesitzer einen Versicherungsschutz für Schäden am stehenden Waldbestand, die durch Sturm und Schneebruch entstanden sind.
Die Versicherungsbeiträge der Versicherer werden auf der Einschätzung der Sturmrisiken, Flächengröße, Baumarten und –alter, Vorräte, der versicherten Summe und anderer Kriterien bestimmt.
Der Abschluss einer Waldsturmversicherung hängt von der persönlichen Risikoeinschätzung ab und sollte mit Vertretern der lokalen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und den staatlichen Privatwaldbetreuern diskutiert werden.
Der Forstverband Grafschaft Hoya hat für seine Mitglieder eine Sturmversicherung abgeschlossen und beispielhaft eine Entschädigungssumme errechnet.
Umweltschadensversicherung
Seit 2007 existiert das Umweltschadensgesetz. Dieses Gesetz sieht eine Haftung für Schäden an der Natur vor. Schäden an der Natur können beispielsweise durch die Verunreinigung von Gewässern mit gefährlichen oder schädigenden Stoffen entstehen. Gefahren könnten aber auch in der Zerstörung besonderer Lebensraumbedingungen einer seltenen Art durch Nutzungseingriffe liegen.
Es werden Versicherungsleistungen angeboten, die im tatsächlich eingetretenen oder vermeintlich eingetretenen Schadensfall die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme oder aber die Übernahme des Schadens vorsehen. Die Kosten für die Beseitigung eines Schadens können durch Sanierungspflichten entstehen, mit der Wiederansiedlung einer geschützten Tierart begründet werden oder in der Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen liegen.
Der Abschluss einer Umweltschadensversicherung hängt von der persönlichen Risikoeinschätzung ab und sollte mit Vertretern der lokalen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und den staatlichen Privatwaldbetreuern diskutiert werden.
Den Gesetzestext zum Umweltschadensgesetz kann im Internet abgerufen werden unter:










