Waldbewirtschaftungsverträge

Waldbewirtschaftungsverträge lassen sich zwischen »Pachtverträgen und einmaligen Vollmachten für eine Nutzungsmaßnahme einstufen. Sie haben in der Regel eine mehrjährige Laufzeit. Für den Waldbesitzer bieten sie - je nach Ausgestaltung - die Möglichkeit stärker planbarer Einkünfte aus ihrem Wald. Mit dieser Vertragsform wird auch die Sicherheit verbunden, dass überhaupt eine Waldbewirtschaftung mit den notwendigen Pflege- und Nutzungseingriffen stattfindet. 

Im Verhältnis von Landesforstverwaltungen und Privatwaldbesitzern spiegelt sich diese Form im Begriff der 'ständigen »Betreuung' wider, die in den Privatwaldverordnungen und den Ausführungsbestimmungen der Bundesländer geregelt ist. Dabei spielt die Größe des Privatwaldes eine Rolle. In Baden-Württemberg ist eine ständige Betreuung erst ab einer Größe von 200 Hektar möglich[1].

Auch von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und privaten Forstunternehmen werden Waldbewirtschaftungsverträge mit Privatwaldbesitzern abgeschlossen. Auch hier gilt wegen der hohen Transaktionskosten (hoher Aufwand der Vertragsgestaltung), dass  diese Form der Vertragsgestaltung erst ab einer bestimmten Größenordnung für einen Unternehmer interessant  ist (z.B. Sachsen [2]).

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Beratung und Betreuung im Privatwald und sonstige Leistungen. PDF-Datei [92KB]
  2. Vortrag von Rupprecht Freiherr von Reitzenstein auf der LIGNA 2007: 'Größere Privatforstbetriebe als Motor der Mobilisierung im Kleinprivatwald' PDF-Datei [559KB]