Bezeichnungen und Vokabular
Oftmals werden die Begriffe im Zusammenhang mit dem Waldbesitz unterschiedlich verwendet und Flächenbezüge oder Datenquellen vermischen sich. An dieser Stelle werden einige ausgewählte Begriffe erläutert:
- Im »Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) sind die Daten sämtlicher Flurstücke, auch personenbezogene Daten zum Eigentümer wie z.B. dessen Adresse, gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz.
- Die geografische Festlegung der im Liegenschaftsbuch aufgeführten Fläche erfolgt in der »Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK).
- In dem Begriff »Liegenschaftskataster sind Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) zusammengefasst.
- Ein »Flurstück oder eine Parzelle ist die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters. Es bezeichnet einen amtlich vermessenen und in der Regel örtlich vermarkten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird. Das Flurstück kann in Flächen verschiedener Nutzungsart (z.B. Wald und landwirtschaftliche Fläche) unterteilt sein.
- Während die Zuständigkeit für das Flurstück, dessen Vermessung und Lagebestimmung bei den Liegenschaftsverwaltungen liegt, sind für das Grundstück und deren Führung im »Grundbuch die Amtsgerichte (Ausnahme Baden-Württemberg) zuständig. Wesentliche Informationen, die das Grundbuch für ein Grundstück enthält, sind z.B. die Lage und Größe des Grundstücks, der Eigentümer und evtl. Belastungen, die auf dem Grundstück liegen.
- Flurstücke im Wald sind in der Regel an Eck- und Knickpunkten durch Grenzsteine markiert. Die Grenzsteine »"vermarken" ein Flurstück. Die Grenzsteine sind in der »Liegenschaftskarte verzeichnet.












