Nutzungsgemeinschaften
Gemeinsame Nutzung - gemeinsame Abrechnung
Während bei einer gemeinsamen Nutzung in Form von Nutzungsblöcken eine waldbesitzerweise getrennte Aufnahme und Abrechnung des Holzes erfolgt, werden beim Prinzip der Nutzungsgemeinschaft die Erlöse eines Hiebes auf die Waldbesitzer nach zuvor festgelegten Regeln verteilt. Dieses Vorgehen stellt eine wesentlich rationellere Form des Umgangs mit kleinem und kleinstem Waldbesitz dar. Es erleichtert bei der Holzernte die Polterung und vereinfacht die Holzaufnahme sowie die Holzgeldabrechnung.










