Nutzungsgemeinschaften - im Detail
| Aus der Praxis: Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen |
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[Nr. 1.3] Inhalt Im Jahr 2007 wurde die Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen in Südbaden gegründet. Die als wirtschaftlicher Verein organisierte Forstbetriebsgemeinschaft hat sich die gemeinsame, besitzübergreifende Bewirtschaftung ihres Waldes zum Ziel gesetzt [1]. Hintergrund war der extrem kleinparzelliert strukturierte Privatwald im Südschwarzwald. Ergebnisse Die Waldgemeinschaft hat ein umfangreiches Angebot für ihre Mitglieder entwickelt, das sich vom Standard der nach Gebührenentgelten abrechnenden Vermarktungsorganisationen abhebt. Ein Auszug aus dem Leistungsangebot: "Die Waldgemeinschaft bietet ihren Mitgliedern Waldpflege und Kontrolle von Forstschutzproblemen und garantiert ihnen den Zugang zu Brennholz. Sie erhält dafür die Befugnis die privaten Flächen zu bewirtschaften ohne im Einzelfall mit dem Eigentümer Rücksprache halten zu müssen. Die Waldbesitzer werden zunächst entsprechend des Wertes ihrer eingebrachten Waldgrundstücke bzw. -bestände am Erfolg der Waldgemeinschaft beteiligt." Fazit Die Waldgemeinschaft ist eine Antwort auf die Frage, wie eine effiziente Nutzung im Kleinprivatwald ausgestaltet werden kann und welche Strukturen dafür entwickelt werden können. Kontakt Reiner Hegar, Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen Quellen »Informationsfilm zur Waldgemeinschaft
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| Aus der Praxis: Mobilisierungsblock in der Lausitz |
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[Nr. 1.4] Inhalt Im Rahmen des vom Holzabsatzfonds initiierten Mobilisierungsprojektes in der sächsischen Lausitz [2] wurde in einem Nutzungsblock von ca. 4 Hektar und 20 Waldbesitzern der Versuch einer gemeinschaftlichen Nutzung und Abrechnung unternommen. Ausgangspunkt war ein sehr homogener, etwa 40jähriger Kiefernbestand. Eine getrennte Holzaufnahme und Abrechnung schien wegen der extremen Kleinteiligkeit nicht rationell. Die Maßnahme sollte nur dann durchgeführt werden, wenn alle Waldbesitzer einer gemeinschaftlichen, flächenproportionalen Abrechnung zustimmten. Ergebnisse Einige Waldbesitzer lehnten eine Nutzung ab; die geplante gemeinschaftliche Nutzung konnte nicht durchgeführt werden. Zur Vermeidung einer Vorfinanzierung der Holzerntemaßnahme durch die Waldbesitzer war ein Selbstwerbereinsatz geplant gewesen. Die Reinerlöse je Hektar wären nach Abzug der Holzverkaufsentgelte bei ca. 300 Euro gelegen. Fazit Bei kleinstteiligem Waldbesitz scheint nur eine gemeinschaftliche Nutzung für die FBG wirtschaftlich sinnvoll. Umgekehrt ist der absolute Mittelzufluss für den Waldbesitzer gerade bei schwachen Beständen so gering, dass kein oder nur ein geringer Anreiz zur Teilnahme besteht. Was bleibt, sind die wiederholte Ansprache und Information des Waldbesitzers sowie erfolgreiche Nutzungsbeispiele. Kontakt Axel Krähenbrink, Holzabsatzfonds
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Einzelnachweise
- Satzung der Waldgemeinschaft Wehr und Öflingen. PDF-Datei [48KB]
- Die HAF-Holzmobilisierungsprojekte in der Eifel und Lausitz









